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[Rheine] Rheinenser wegen mehrfachen Mordversuch verurteilt.

Posted: Juli 9th, 2019 | Author: | Filed under: Allgemein | Kommentare deaktiviert für [Rheine] Rheinenser wegen mehrfachen Mordversuch verurteilt.

Der 31-Jährige, der am 29. Dezember letzten Jahres in Rheine ohne erkennbaren Grund auf drei Menschen eingestochen hat, wurde nun zu einer langen Gefängnisstrafe verurteilt. Neun Jahre Haft verhängte das Landgericht Münster gegen den Täter. Der Täter hatte zur Tatzeit 2,62 Promille und gab in der Verhandlung an, sich nicht mehr an die Tat erinnern zu können. Das Ausmaß der Gefängnisstrafe begründete das Gericht damit, dass der Angeklagte „den möglichen Tod der Opfer in Rheine billigend in Kauf genommen“ habe.

In der Tatnacht wurde die angeklagte Person zweier Lokalitäten verwiesen, da er durch rassistisches Verhalten, wie das Zeigen des Hiltergrußes und das Mitführen eines Messers, auffiel. Kurz darauf, gegen vier Uhr in selbiger Nacht, soll der Beschuldigte eine Pizzeria in unmittelbarer Nähe aufgesucht haben, um dort unvermittelt und wortlos, direkt aufeinanderfolgend, zwei wartende Gäste angegriffen haben. Dem ersten Gast soll er einen tiefen Stich in den rechten Nierenbereich des Rückens unweit von lebenswichtigen Organen versetzt und dem anderen Gast mit mehreren Stichen in den Rücken mindestens drei Verletzungen zugefügt haben. Nach dem Verlassen der Pizzeria suchte der 31-Jährige die direkt angrenzende Gaststätte auf. Dort griff er ebenfalls wortlos und ohne Vorankündigung den Ersten, ihm entgegen kommenden Gast, mit dem Messer an. Dieser Gast konnte den Angriff teilweise abwehren, wurde aber durch die Messerklinge an der Unterlippe leicht verletzt. Ihm und einem weiteren Gast gelang es, den Täter aus der Gaststätte zu drängen und auf dem Bürgersteig zu Boden zu bringen. An dem Abend soll der Täter neben dem Messer zudem eine nach dem Waffengesetz verbotene Stahlrute mit sich geführt haben.

Trotz mehrerer Zeugenaussagen über rassistische und rechte Aussagen des Täters schloss die Staatsanwaltschaft ein rassistisches Motiv schon in der ersten Presemitteilung aus. Eine zufriedenstellende Begründung dafür lieferte die Staatsanwaltschaft jedoch nicht. Auch im Gerichtsverfahren spielten diese Aussagen keine Rolle.


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